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Meine Reden und Beiträge
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'Lerndienst' ist Mogelpackung
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Stellungnahme zum Zivildienstgesetz-Änderungsgesetz |
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Familienausschuss des Bundestages |
Einführungsbeitrag zur Anhörung Familienausschuss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Zivildienstgesetzes
-- Es gilt das gesprochene Wort --
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
ich danke ihnen für die Einladung hier als Sachverständiger zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Zivildienstgesetzes und die Möglichkeit, auch meine Einschätzung zur Kenntnis geben zu dürfen und so ggf. mit dazu beizutragen, dass dieses Gesetz gut wird. Ich denke, dass unsere Positionen überwiegend seht konträr zu denen der anderen Sachverständigen ist. Auf Grund der Diskussionen im Vorfeld der Anhörung gestatten sie mir auch einige allgemeine Punkte zu nennen, die begründen, woraus meine Position, zu dem Thema auskunftsfähig zu sein, erwächst. Zur Zeit bin ich als Bundessprecher und Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), die mit 117 Jahren Geschichte und mit ca. 4.300 Mitgliedern älteste deutschen Friedens- und auch größte pazifistische Organisation ist. In unserer Arbeit stellen wir uns in die Tradition der DFG-Gründerin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner sowie solcher historischen Mitglieder wie Helmut Michael Vogel, Carl von Ossietzky oder Martin Niemöller. Die DFG-VK ist aktives Mitglied der War Resisters International, des Internationalen Friedensbüros und auch der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer. Die DFG-VK ist DER Verband in der Bundesrepublik, der über Jahrzehnte jungen Menschen bei der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer behilflich war, Kriegsdienstverweigerer beriet und Zivildienstleistende zur Durchsetzung ihrer Rechte organisierte. Dieses alles ist den kritisierenden Abgeordneten offensichtlich nicht geläufig.
Persönlich war ich (von der Ausbildung her staatlich anerkannter Erzieher) in Einrichtungen der Schwerstbehindertenbetreuung und in Kitas tätig, und arbeitete mit Zivildienstleistenden zusammen. Ich war 1996 Inhaftierter der Bundeswehr, weil ich mich weigerte einen Kriegsdienst zu leisten und bin dafür weiterhin vom Oberlandesgericht Rostock letztinstanzlich zu sieben Monaten auf drei Jahre Bewährung verurteilt worden.
Zum Gesetzentwurf: Das vorliegende Gesetz macht aus unserer Sicht erneut den Versuch, den Ersatzdienst für den Kriegsdienst mit der Waffe irgendwie positiv zu belegen. Waren es zu Beginn der Einführung der Kriegsdienstpflicht zunächst nur einige wenige „Drückeberger“ die sich vor dem Ausbilden zum Töten von Menschen bei der Bundeswehr in den Kriegsdienst ohne Waffe flüchteten und eine unwürdige Gewissensprüfung über sich ergehen lassen haben. Heute sind es jährlich mehrere zehntausend! Der Pflicht-Ersatzdienst ist eher die Regel als der Pflicht-Kriegsdienst! Dieses hat sich auch bis in die Politik herumgesprochen.
Doch ehe man in Zeiten, in denen man weltweit an Kriegen und Interventionen beteiligt ist, das Lernen des möglichst effektiven umbringen von Menschen als Pflicht abschafft, soll der Ersatzdienst eine Schönheitskur bekommen. Nicht die Abschaffung des Zwangs zum Dienen wird abgeschafft, so wie es sich für eine demokratische und freiheitliche Gesellschaft gehören würden und wie es versucht wird Jugendlichen in der Erziehung – in Schule, Familie, Vereinen – bis zu diesem Dienst anzutragen, sondern der Ersatzdienst zum Normaldienst soll positiv belegt werden. So soll einerseits vom Zwang zum Dienen und andererseits vom Normaldienst, dem Erlernen des Ermorden von Menschen mit der Waffe in der Hand bei der Bundeswehr, abgelenkt werden.
Unsere kurze Stellungnahme zu dem Gesetz heißt: Lassen Sie es, an einem schlechten Gesetz etwas verbessern zu wollen! Es bleibt schlecht, denn es schafft nicht den menschenverachtenden Zwang zum Dienen ab. Ein sozialpolitischer Gehalt des Dienstes, auch wenn er als „Lerndienst“ tituliert wird, ist nicht zu erkennen. Unter den Bedingungen des Zwanges ist der Versuch jemanden einen “Lerndienst“ anzubieten eine Mogelpackung. Sowohl für die jungen Menschen, die für diesen Dienst aus ihrer Lebensplanung gezwungen werden, wie auch für die Hilfebedürftigen, denen anstelle von ausgebildeten Fachkräften unqualifizierte Zwangsdienstleistenden zur Seite gestellt werden.
Mit der Fortschreibung des Zwangsdienstes, und das auch noch mit dem Argument Hilfebedürftigen zu helfen, wird die Situation für beide genannten Gruppen weiter verschärft. Hinzu kommt die Gruppe der Fachkräfte, denen durch ungelernte Zwangsdienstleidende die reguläre Planstellen mit entsprechender Bezahlung seit Jahren vorenthalten oder zerstört werden.
Vielleicht ein kurzes persönliches Beispiel aus der Praxis: Als ich meine Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher nach vierjähriger Ausbildung abgeschlossen hatte (nicht wie im Gesetzentwurf für den “Lerndienst“ vorgesehen ein vierwöchiger Einweisungsdienst), hätte ich sofort eine Zivildienststelle in einer Förderschule für geistig Behinderte, in der ich etwa sechs Monate Praktikum absolviert hatte, antreten können. Eine Anstellung in meinem gelernten Beruf erhielt ich nicht, da Planstellen dafür nicht vorgesehen waren. Der Bedarf für solche Planstellen bestand und besteht, doch er soll auch weiterhin mit Zwangsverpflichteten abgesichert anstelle mit Fachkräften qualifiziert geleistet werden.
Am Ende meiner Ausführungen komme ich auch nicht umhin, mein Unverständnis darüber auszudrücken, dass ich auf Vorschlag einer Fraktion des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zu dieser Anhörung eingeladen wurde und meine schriftliche Aussage unter der Androhung mich auch von der Anhörung auszuschließen, einer Zensur unterzogen wurde. Dieses, weil die Wortwahl in meiner ersten schriftlichen Stellungnahme auf Kritik und Verständnisschwierigkeiten stieß. Konkret ging es dabei um meine Ausführungen, in denen ich verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf deutlich geltend machen wollte.
Wenn es der Politikstil eine Bundestagsausschusses ist, die Auswahl der Sachverständigen und die Veröffentlichung der Stellungnahmen davon abhängig zu machen, ob ihnen die Antworten in ihr politisches Konzept passen, finde ich die demokratische Entwicklung in diesem Land äußerst bedenklich.
Solch ein Vorgang der Ignoranz und Missachtung anderer Meinungen ist mir in der politischen Arbeit, ob als Abgeordneter im Landtag oder aber in der außerparlamentarische Bewegung in 20 Jahren noch nicht begegnet. Nach meinem Verständnis gehört zur demokratischen Auseinandersetzung auch die Diskussion, und sei es über die deutliche Beschreibung von Zuständen. Ich denke, es ist ein für den Deutschen Bundestag unwürdiges Verhalten.
Für weitere Frage stehe ich ihnen gern zur Verfügung und verweise auf meine schriftliche Stellungnahme.
Ein reißerischer Artikel in Spiegel-online, 17.12.2008 nach meinem Auftritt im Familienausschuss
www.montys.de/dateien/themen/friedenspolitik/2008_12_17_spiegel_online.pdf
Meine mündliche Einführung vor dem Familienausschuss des Bundestages:
www.montys.de/texte/reden/anzeigen.php?id=55
Meine schriftliche Stellungnahme für den Familienausschuss des Bundestages:
www.montys.de/dateien/themen/friedenspolitik/2008_12_15_stellungnahme_zum_bundestagsfamilienausschuss.pdf
Die Pressemitteilung aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
www.montys.de/dateien/themen/friedenspolitik/2008_12_17_cdu_csu_pe.pdf
Die Pressemitteilung des Deutschen Bundestages zur Beratung im Familienausschuss:
www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_346/03.html
Monty Schädel am 17.12.2008
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